Genehmigungsverfahren für den Sandabbau
Verfahren
Beim Sandabbau in gemeindefreien Gebieten wie dem Vogelherd müssen verschiedene Genehmigungen durchlaufen werden, um sicherzustellen, dass das Vorhaben umweltgerecht, rechtlich abgesichert und im Einklang mit den Raumplanungsvorgaben durchgeführt wird. Jede Genehmigung hat ihren eigenen Zweck und baut teilweise auf anderen Verfahren auf. Hier erklären wir Schritt für Schritt, was jedes Verfahren ist, warum es gebraucht wird, was das Ergebnis ist und wer zuständig ist.
Raumordnungsverfahren (ROV)
Was ist das?
Das Raumordnungsverfahren prüft, ob das geplante Vorhaben mit den langfristigen Zielen der Raumplanung und dem regionalen Entwicklungskonzept vereinbar ist. Es bietet eine erste Orientierung, bevor Detailplanungen beginnen.
Wozu braucht es das?
Es sorgt dafür, dass wichtige öffentliche Interessen wie Naturschutz, Verkehrsinfrastruktur und Landschaftsschutz frühzeitig berücksichtigt werden. Ohne ein positives Ergebnis darf das Projekt nicht weiterverfolgt werden.
Was ist das Ergebnis?
Ein Raumordnungsbescheid, der festlegt, ob das Vorhaben grundsätzlich raumverträglich ist und unter welchen Bedingungen es weiter geprüft werden darf.
Wer ist zuständig?
Bezirksregierung von Mittelfranken.
Planfeststellungsverfahren
Was ist das?
Ein umfassendes Verfahren, das die rechtliche und technische Grundlage für die Genehmigung eines Projekts schafft. Hier werden alle relevanten Aspekte wie Umwelt, Verkehr, Wasser und Schutz der Anwohner geprüft. Es bündelt viele Einzelgenehmigungen in einem Verfahren.
Wozu braucht es das?
Es stellt sicher, dass das Vorhaben umweltrechtlich abgesichert ist und im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird. Hier werden alle fachlichen Stellungnahmen und Einwände von Behörden und Betroffenen berücksichtigt.
Was ist das Ergebnis?
Ein rechtlich bindender Planfeststellungsbeschluss, der festlegt, ob und unter welchen Bedingungen der Sandabbau erlaubt wird.
Wer ist zuständig?
Bezirksregierung von Mittelfranken (führt das Verfahren durch) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbehörden (z.B. Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde).
Verkürztes Zulassungsverfahren
Was ist das?
Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, das bei kleineren Projekten oder Vorhaben mit geringen Umweltauswirkungen angewendet wird.
Wozu braucht es das?
Es spart Zeit und ist weniger aufwendig, wenn klar ist, dass keine größeren Umweltbelastungen zu erwarten sind.
Was ist das Ergebnis?
Eine schnellere Genehmigung, die weniger Prüfungen und Auflagen umfasst.
Wer ist zuständig?
Landratsamt Nürnberger Land.
Zusammenhänge der Verfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist der erste Schritt und gibt grünes Licht für die detaillierte Planung.
Im Planfeststellungsverfahren werden die wesentlichen Fragen zur Umwelt, zum Verkehr und zum Schutz der Anwohner geklärt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und spezifische Genehmigungen (z.B. für Wasser, Naturschutz und Immissionen) sind Teile des Planfeststellungsverfahrens.
Je nach Umfang und Auswirkungen des Vorhabens können kleinere Projekte ein verkürztes Zulassungsverfahren durchlaufen.
Genehmigungen und Gutachten
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Was ist das?
Eine detaillierte Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, einschließlich Boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen und Menschen. Sie ist oft ein Teil des Planfeststellungsverfahrens.
Wozu braucht es das?
Die UVP sorgt dafür, dass die Umweltauswirkungen eines Projekts genau untersucht werden und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden.
Was ist das Ergebnis?
Ein UVP-Bericht, der die Grundlage für viele weitere Genehmigungen bildet (z.B. Naturschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz).
Wer ist zuständig?
Bezirksregierung von Mittelfranken, oft in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern.
Wasserrechtliche Genehmigung
Was ist das?
Diese Genehmigung prüft, ob der Sandabbau das Grundwasser, Fließgewässer oder Wasserschutzgebiete beeinträchtigen könnte.
Wozu braucht es das?
In Gebieten mit Trinkwasserschutz oder hoher Grundwasserrelevanz ist es wichtig sicherzustellen, dass der Sandabbau keine negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität oder -menge hat.
Was ist das Ergebnis?
Eine wasserrechtliche Genehmigung, die Auflagen zum Schutz des Wassers festlegt.
Wer ist zuständig?
Wasserwirtschaftsamt, in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung von Mittelfranken.
Naturschutzrechtliche Genehmigung
Was ist das?
Diese Genehmigung wird benötigt, wenn der Sandabbau in oder nahe an Schutzgebieten (z.B. Natura 2000 oder Vogelschutzgebieten) liegt. Sie stellt sicher, dass keine geschützten Tiere oder Pflanzen gefährdet werden.
Wozu braucht es das?
Sie schützt wertvolle Ökosysteme und seltene Arten vor schädlichen Eingriffen durch den Sandabbau.
Was ist das Ergebnis?
Eine Naturschutzrechtliche Genehmigung, die den Schutz von Arten und Lebensräumen sicherstellt und Maßnahmen vorschreibt, wie diese geschützt werden.
Wer ist zuständig?
Naturschutzbehörden der Bezirksregierung von Mittelfranken.
Forstrechtliche Genehmigung
Was ist das?
Bei einem Eingriff in Waldgebiete, insbesondere Bannwald, ist eine forstrechtliche Genehmigung erforderlich. Sie regelt die Rodung und legt fest, wie die Fläche nach dem Abbau wieder aufgeforstet wird.
Wozu braucht es das?
Der Wald hat wichtige Funktionen für das Klima, den Schutz der Umwelt und die Erholung. Die Genehmigung stellt sicher, dass diese Funktionen nach dem Abbau wiederhergestellt werden.
Was ist das Ergebnis?
Eine forstrechtliche Genehmigung, die Rodungen erlaubt und eine Wiederaufforstung vorschreibt.
Wer ist zuständig?
Forstamt der Bezirksregierung von Mittelfranken.
Bergrechtliche Genehmigung
Was ist das?
Der Sandabbau fällt unter das Bundesberggesetz (BBergG). Diese Genehmigung regelt die technischen Details des Abbaus, wie z.B. Sicherheitsvorkehrungen und die Durchführung des Abbaus.
Wozu braucht es das?
Sie stellt sicher, dass der Abbau nach den bergrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird und keine Sicherheits- oder Umweltprobleme verursacht.
Was ist das Ergebnis?
Eine Bergrechtliche Genehmigung, die den technischen Ablauf des Abbaus regelt.
Wer ist zuständig?
Bergamt der Bezirksregierung von Mittelfranken.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Was ist das?
Diese Prüfung stellt sicher, dass geschützte Tier- und Pflanzenarten durch den Sandabbau nicht gefährdet werden. Besonders in Schutzgebieten ist diese Prüfung essenziell.
Wozu braucht es das?
Der Artenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben, und bei Verstößen drohen hohe Strafen. Diese Prüfung legt fest, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Was ist das Ergebnis?
Ein Artenschutzgutachten, das Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten und Lebensräume enthält.
Wer ist zuständig?
Naturschutzbehörden der Bezirksregierung von Mittelfranken.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Was ist das?
Diese Genehmigung regelt, wie Lärm, Staub und andere Emissionen, die durch den Abbau entstehen, minimiert werden können, um Anwohner und die Natur zu schützen.
Wozu braucht es das?
Besonders in der Nähe von Wohngebieten oder Erholungsgebieten muss sichergestellt werden, dass die Emissionen innerhalb gesetzlicher Grenzen bleiben.
Was ist das Ergebnis?
Eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die Grenzwerte für Lärm und Staub festlegt und Maßnahmen zur Emissionsminderung vorschreibt.
Wer ist zuständig?
Landratsamt Nürnberger Land.
Bodenabbaugenehmigung
Was ist das?
Diese Genehmigung regelt, wie der Boden während und nach dem Abbau behandelt und rekultiviert wird, um die ursprüngliche Nutzung (z.B. Wald oder landwirtschaftliche Fläche) wiederherzustellen.
Wozu braucht es das?
Nach dem Abbau muss die Fläche wieder nutzbar gemacht werden, sei es für die Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder als Naturfläche.
Was ist das Ergebnis?
Eine Bodenabbaugenehmigung, die festlegt, wie die Fläche rekultiviert und genutzt werden soll.
Wer ist zuständig?
Bezirksregierung von Mittelfranken.
Gängige Abkürzungen:
ROV: Raumordnungsverfahren → Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung.
PFV: Planfeststellungsverfahren → Umfassendes Genehmigungsverfahren, das alle Aspekte eines Vorhabens bündelt.
UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung → Detaillierte Prüfung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt.
BBergG: Bundesberggesetz → Gesetzliche Grundlage für bergrechtliche Genehmigungen, z.B. beim Abbau von Bodenschätzen.
Natura 2000: Bezeichnet das europäische Schutzgebietsnetz → Steht für das Netzwerk von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa.
FFH: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie → EU-Richtlinie zum Schutz von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten.
SPA: Special Protection Area (Vogelschutzgebiet) → EU-Schutzgebiete, die speziell dem Schutz von Vögeln dienen.
WHG: Wasserhaushaltsgesetz → Gesetzliche Grundlage für den Schutz von Wasser, besonders relevant für wasserrechtliche Genehmigungen.
BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz → Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm und Staub.
NatSchG: Naturschutzgesetz → Gesetzliche Grundlage für den Schutz von Natur und Landschaft.
LRA: Landratsamt → Zuständige Behörde für viele regionale Genehmigungsverfahren.
FFH-Richtlinie: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie → EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen.